Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Kauf von Lizenzen der Software „Vereipo“, das Update-Abo und den Installationsservice der IT Beratung Schuettler UG (haftungsbeschränkt), Soester Str. 29, 59964 Medebach (nachfolgend „Anbieter“).
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über den Erwerb von Nutzungsrechten an der Software Vereipo, über das Update-Abo sowie über den Installationsservice und weitere damit verbundene Leistungen.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Vereine, Verbände und sonstige Organisationen, die die Software für ihre satzungsgemäßen oder beruflichen Zwecke erwerben (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Software Vereipo in der bei Vertragsschluss aktuellen Version zur Installation auf einem vom Kunden bereitgestellten Webspace sowie die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 6. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf vereipo.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Der Anbieter betreibt die Software nicht für den Kunden. Hosting, Webspace, Datenbank, Domain, E-Mail-Postfach und SSL-Zertifikat sind nicht Vertragsgegenstand und vom Kunden bei einem Hoster seiner Wahl zu beschaffen.
- Das Update-Abo (§ 7) und der Installationsservice (Einrichtung auf dem Webspace des Kunden, Übernahme einer Mitgliederliste) sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurden. Umfang und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Darstellung auf vereipo.de ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde fragt über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch an.
- Der Anbieter übersendet daraufhin ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder der Anbieter eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt. Alternativ kommt der Vertrag mit Zusendung der Rechnung oder des Lizenzschlüssels zustande.
- Für einen Verein handeln dessen vertretungsberechtigte Personen. Wer im Namen des Kunden bestellt, versichert, hierzu berechtigt zu sein.
§ 4 Preise und Zahlung
- Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, kostet die Lizenz 399,00 € je Installation als einmalige Zahlung und das optionale Update-Abo 69,00 € je Installation und Vertragsjahr. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zu zahlen, sofern die Rechnung kein anderes Zahlungsziel nennt. Das Update-Abo wird jährlich im Voraus berechnet.
- Der Installationsservice wird nach Aufwand oder zum vereinbarten Festpreis abgerechnet. Zusätzliche, vom Kunden gewünschte Leistungen werden gesondert vergütet.
§ 5 Lieferung
- Die Software wird als Download (ZIP-Archiv) bereitgestellt. Der Lizenzschlüssel wird per E-Mail übermittelt. Eine Lieferung auf Datenträger erfolgt nicht.
- Die Bereitstellung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Vertragsschluss, spätestens nach Zahlungseingang, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Mit der Bereitstellung des Downloads geht die Gefahr auf den Kunden über.
§ 6 Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die Software für eigene Zwecke in einer Installation zu nutzen. Eine Installation umfasst eine Datenbank und einen Verein bzw. eine Organisation. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung widerruflich gestattet.
- Der Kunde darf zusätzlich eine nicht öffentlich genutzte Test- oder Sicherungsinstallation betreiben und die Software zu Sicherungszwecken vervielfältigen.
- Der Kunde darf die Software nicht vermieten, Dritten als Dienstleistung zur Nutzung bereitstellen (Software as a Service) oder für weitere Vereine bzw. Organisationen installieren. Hierfür ist jeweils eine eigene Lizenz erforderlich.
- Der Kunde darf die Nutzungsrechte insgesamt auf einen Dritten übertragen, wenn er die eigene Nutzung vollständig aufgibt, alle Installationen löscht und dem Anbieter den neuen Lizenznehmer in Textform mitteilt.
- Urheberrechtsvermerke, Lizenzhinweise und Hinweise auf Drittkomponenten (THIRD-PARTY-NOTICES) dürfen nicht entfernt werden. Das Recht zur Anpassung der Software an eigene Bedürfnisse bleibt unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für angepasste Software entfällt die Gewährleistung nach § 9, soweit ein Mangel auf der Anpassung beruht.
§ 7 Updates und Update-Abo
- Mit dem Kauf der Lizenz erhält der Kunde die bei Vertragsschluss aktuelle Version. Fehlerbehebungen im Rahmen der Gewährleistung (§ 9) erhält er unabhängig vom Update-Abo. Einen Anspruch auf weitere neue Versionen begründet der Lizenzkauf allein nicht.
- Mit dem optionalen Update-Abo erhält der Kunde für die lizenzierte Installation während der Laufzeit alle vom Anbieter veröffentlichten neuen Versionen, einschließlich neuer Funktionen und Sicherheitsupdates. Art, Umfang und Zeitpunkt neuer Versionen bestimmt der Anbieter. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen besteht nicht.
- Das Update-Abo kann mit dem Lizenzkauf oder später abgeschlossen werden. Es läuft zwölf Monate ab Beginn und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Anbieter kann das Abo mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens zwei Monate vor Beginn einer neuen Laufzeit in Textform mit. Der Kunde kann dann zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.
- Endet das Update-Abo, darf der Kunde die bis dahin erhaltenen Versionen nach § 6 zeitlich unbegrenzt weiter nutzen. Die Software funktioniert ohne Abo unverändert weiter.
- Das Einspielen von Updates übernimmt der Kunde über den Update-Assistenten der Software, sofern nicht gesondert als Dienstleistung vereinbart. Vor jedem Update ist eine Datensicherung anzulegen.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt einen geeigneten Webspace bereit, der die auf vereipo.de genannten technischen Voraussetzungen erfüllt (insbesondere PHP, MySQL oder MariaDB und HTTPS).
- Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig und in angemessenen Abständen, mindestens vor jedem Update. Die Software stellt dafür eine Sicherungsfunktion bereit.
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, nutzt sichere Passwörter und schützt den Zugang zur Verwaltung, zum Beispiel mit der in der Software vorhandenen 2-Faktor-Anmeldung.
- Für die mit der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er prüft insbesondere, ob seine Satzung die Einladung zu Mitgliederversammlungen per E-Mail zulässt, ergänzt die von der Software erzeugten Datenschutzhinweise und schließt gegebenenfalls mit seinem Hoster einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 9 Gewährleistung
- Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei Bereitstellung im Wesentlichen der Produktbeschreibung entspricht. Eine unerhebliche Abweichung begründet keinen Mangel.
- Mängel sind dem Anbieter unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung anzuzeigen. Der Anbieter leistet nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Fehlerbeseitigung, durch Lieferung einer fehlerfreien Version oder durch eine zumutbare Umgehungslösung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Keine Mängel sind Störungen, die auf dem Webspace, der Serverkonfiguration, Software Dritter, Eingriffen des Kunden in den Programmcode oder einer Bedienung entgegen der Dokumentation beruhen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Bereitstellung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 10 und nicht bei Arglist.
§ 10 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Installationsservice und Datenschutz
- Erhält der Anbieter beim Installationsservice oder bei der Unterstützung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden, schließen die Parteien vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Der Kunde stellt die für den Installationsservice nötigen Zugänge rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters.
- Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026